Führungszeugnisse

 
Am 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Daraus ergibt sich auch eine grundsätzliche Pflicht zur Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis. Die tatsächliche Verpflichtung wird je nach Art, Umfang und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeit geregelt, sodass Ihr euch rechtzeitig darüber informieren solltet, ob Ihr für Eure Freizeit ein erweiterters Führungszeugnis braucht oder nicht, um es rechtzeitig beantragen zu können.
 
Als ehrenamtliche*r Leiter*in könnt Ihr Euer erweitertes Führungszeugniss kostenlos beantragen! Bei Fragen einfach im Sekretariat melden.
 

Materialien und Informationen des BDKJ Diözesanverbandes

Die Materialien und Informationen des BDKJ Diözesanverbandes findet Ihr hier.
 

Ansprechperson Führungszeugnisse

  

Monika Müller

Sekretärin